Der Bundestag hat am 28.04.2022 einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP beschlossen. Der Antrag lautet: Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine.
Unsere Kanzlei distanziert sich von diesem Beschluss. Warum? Nun, der Beschluss verstößt u. E. nach gegen das in der Präambel und in Art. 24 Abs. 2 und 3 GG enthaltene und in Art. 26 Abs. 1 GG konkretisierte Friedensgebot. Im Mindesten unterliegt der Beschluss einem extraterritorialen materiellen Verbot.
Richtig ist, dass Krieg heute grundsätzlich völkerrechtswidrig ist. Das folgt aus Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta. Richtig ist auch, dass die Ukraine das Recht zur Selbstverteidigung hat, Art. 51 UN-Charta. Richtig ist weiter, dass militärische Angriffe gegen zivile Ziele unerträglich sind.
In dem Antrag steht nicht, dass Deutschland der viertgrößte Waffenexporteur ist. In dem Antrag steht auch nicht, dass solche Importe problemlos in Krisengebiete (Afghanistan, Irak, Ägypten) möglich sind. In dem Antrag steht auch nicht, dass Waffengewalt ultima ratio ist, Art. 42 UN-Charta. In dem Antrag fehlt weiter, die Klarstellung zum Verhältnis zu den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern“, nach dessen Ziff. III.7. keine Waffenlieferungen an kriegführende Drittstaaten erfolgen sollen; gilt hier eine Ausnahme? Sind diese Grundsätze nun generell obsolet? Es findet sich auch kein Hinweis auf § 6 Abs. 3 Nr. 1 KrWaffKontrG, der zwingend vorschreibt, dass keine Genehmigung für Waffenlieferungen erteilt wird, wenn diese etwa bei einem Angriffskrieg Verwendung finden. Das wäre etwa dann der Fall, wenn die Waffen nicht mehr zur Verteidigung des Landes, sondern etwa für den Einsatz auf russischem Territorium vorgesehen wären.
Falsch ist, dass Waffen „zur Selbstverteidigung“ geliefert werden; Waffen lassen sich in ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht limitieren. Nach Ziff. 24 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG sind Kampfpanzer Kriegswaffen. Falsch ist auch, dass die Lieferung „schwerer Waffen“ „zwingend“ ist; der Waffeneinsatz ist immer ultima ratio. Falsch ist weiter, dass eine solche Lieferung „das wichtigste und wirksamste Mittel“ ist, „den russischen Vormarsch zu stoppen“. Die Annahme, man könne ein militärisch deutlich unterlegenes Land mit dem Ziel des Sieges aufrüsten, ist absurd.
Der Antrag lobt die Tapferkeit und den Mut der Ukrainer und schickt „kampftaugliche“ Männer und Frauen mithilfe veralteter sowjetischer Kriegswaffen aus NVA-Beständen in den Tod. Das ist eine klassische Form des Stellvertreterkrieges. Davon geht der Antrag selbst aus, wenn er formuliert, der Kampf der Ukrainer sei ein Kampf für (gemeinsame) europäische Werte (gemeint sind natürlich deutsche Werte). Diese Werte gibt es nicht wirklich. So ist die Ukraine kein Staat, der die Voraussetzungen der Mitgliedschaft etwa in der EU erfüllt. Das ist amtlich und AI berichtet bereits vor dem Krieg über Homophobie, häusliche Gewalt gegen Frauen, Folter, Polizeiwillkür, Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit, Korruption usw. Man darf wohl nicht vergessen, dass es sich hier um eine ehemalige Sowjetrepublik handelt.
Bemerkenswert ist schließlich, dass der Beschluss in Kenntnis des Gutachtens des WD zum Thema „Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch
NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“ erfolgte. Darin zeichnet der WD das Risiko einer Kriegsbeteiligung von Deutschland deutlich auf.
Nach unserer Auffassung werden Waffenlieferungen in die Ukraine den Krieg dort nicht beenden, sondern verlängern. Daran wollen wir nicht beteiligt sein.