Neue Zeitschrift bei C.H. Beck – UKuR. Satire?

Als Rechtswissenschaftler kommt man am C.H. Beck Verlag nicht vorbei. Mit Stand 2019 publiziert der Verlag 85 Fachzeitschriften. In den letzten Jahren sind die Titel für juristische Fachzeitschriften sehr kleinteilig geworden. D. h., sie beschäftigen sich mit sehr speziellen Rechtsgebieten.

Das nimmt dann z. T. skurile Formen an. So z. B. die ErbbauZ – Zeitschrift für Erbbaurecht. Oder auch die ESG – Zeitschrift für nachhaltige Unternehmensführung. Oder etwa die MwStR – Mehrwertsteuerrecht. Über Sinn und Unsinn solcher Zeitschriften kann man trefflich streiten. Uns soll hier eine ähnliche Kategorie beschäftigen, die UKuR, was für Ukraine-Krieg und Recht steht. Was für ein Hammer: der Kieg dort begann am 24.2.2022, also vor ca. 2 Monaten, und schon hat der Verlag eine Zeitschrift dazu am Start. Unglaublich. Schauen wir mal genauer hin, was es damit auf sich hat.

Von Beck heißt es zur Motivation, „die neue Online-Zeitschrift, informiert schnell und präzise alle zwei Wochen über die neuesten Entwicklungen, mit aktuellen Nachrichten, praxisnahen Kurzaufsätzen sowie der neuesten Rechtsprechung zu wirtschaftsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg.“ Schnell sind „alle zwei Wochen“ natürlich weder im Internet, noch beim Tempo der sich überschlagenden „analogen“ Ereignisse. Jeder Newsletter ist da schneller. Bereits ein Blick in die Schriftleitung und auf die geschäftsführenden Herausgeber zeigt, wo es hier hingeht: Beide Gremien sind ausschließlich durch Rechtsanwälte der Kanzleien Graf von Westphalen und Noerr besetzt. Die Kollegin Tanja Galander etwa, war schon in Novosibirsk tätig. Der Kollege Lothar Harings beschäftigt sich mit so spannenden Themen, wie dem Zollrecht. Und der Kollege Marian Niestedt etwa publizierte 2021 zumThema: „Die novellierte Dual-Use-Verordnung der EU: Viel Geschrei und wenig Wolle?“ Dem Fragezeichen schließe ich mich an. Die Kollegin Silvia Sparfeld dann ist an der Schnittstelle zum Steuerrecht tätig (wie passend). Der Kollege Prof. Christian Pelz ist Spezialist für Forensic Services, Asset Recovery, ach ja. Und die Kollegin Bärbel Sachs schließlich publiziert zu „Feindhandelsrecht unter Freunden“ und „Amerikaner drohen Fährhafen„. Auch schön. Direkte Praxiserfahrung in bzw. aus der Ukraine scheint niemand zu haben. Russland ist da deutlich präsenter. So geht es dann in Heft 1 unter „Aktuelles“ und „Beiträge“ ausschließlich um Russland. In Heft 2 ist das nicht anders. Logisch, besagt doch das Editorial in Heft 1, „Zugleich stellen dieser Krieg und die damit verbundenen Sanktionsmaßnahmen deutsche Unternehmen, insbesondere solche mit Ukraine- und/oder Russlandgeschäft, vor erhebliche Herausforderungen.“ Und weiter: „Betroffenen Unternehmen und Entscheidungsträgern soll so eine profunde rechtliche Grundlage unter steter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen angeboten werden.“ Also der deutsche Unternehmer ist der Adressat dieser Zeitschrift. Nur lesen wird er sie nicht. Unternehmer, über die wir hier sprechen, lassen lesen. Juristische Fachzeitschriften richten sich an weniger oder mehr spezialisierte Juristen, hier Rechtsanwälte. Also, die Kollegen von Graf von Westphalen und Noerr versammeln sich zur gemeinsamen Zeitschriftengründung bei Beck, um Artikel zu schreiben, die sie dann lesen, um ihre Mandanten beraten zu können. Will ich auch haben. Und nur so kann man die Zeitschrift natürlich kostenlos abgeben. Schließlich wissen die Berater ja schon, was in der Zeitschrift steht … .