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Framing – Die Realität II

Unter Framing versteht man das Einbinden von fremden Videodateien in die eigene Website. So auch hier: der Link führte zu YouTube und machte das Video sichtbar. Das Video unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Der Websitebetreiber wurde daher zurecht in Anspruch genommen. Der Clou: das Video wurde ohne Erlaubnis des Urhebers auf YouTube eingestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 46/12) hatte die Rechtssache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt und meint nun: „Den Ausführungen des EuGH ist nach Ansicht des BGH allerdings zu entnehmen, dass in solchen Fällen (Framing) eine öffentliche Wiedergabe erfolgt, wenn keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Danach hätten die Beklagten das Urheberrecht am Film verletzt, wenn dieser ohne Zustimmung des Rechtsinhabers bei „YouTube“ eingestellt war.“ Denn die öffentliche Wiedergabe obliegt allein dem Urheber, § 15 Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 2 UrhG. Die Sache wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob die Zustimmung des Urhebers vorlag oder nicht.

Nivea-Blau geblockt?

Wie kann es sein, dass bestimmte Farben per Markenschutz für die Nutzung anderer geblockt werden? Nun, das zeigt der Bundesgerichtshof (BGH): die Fa. Beiersdorf AG hält unter der Registernummer 30571072 (RN) die Farbmarke „blau Pantone 280 C“. Pantone ist ein internationaler Farbklassifizierungscode. An sich sind Farbmarken nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG nicht schutzfähig. Etwas anderes gilt dann, wenn die Marke sich „in den beteiligten Verkehrskreisen“ durchgesetzt hat, § 8 Abs. 3 MarkenG. „Ausreichend für eine Verkehrsdurchsetzung ist auch bei einer abstrakten Farbmarke, dass mehr als 50 % des Publikums in der Farbe ein Produktkennzeichen sehen.“ Das Bundespatentgericht war hier noch von 75% ausgegangen. Das bedeutet X% des Publikums müssten in der Farbe Blau im Warenbereich der Haut- und Körperpflegeprodukte einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erkennen. Beide Werte finden keinen Niederschlag im Gesetz. Allerdings kann man bei 50% wohl kaum von einer Marktdurchdringung sprechen. Nun muss ein neues Meinungsforschungsgutachten erfolgen … .

Die volljährige Nichte als Minderjährige

In einem Streit vor dem Landgericht (LG) Hamburg (310 S 23/14) um die Haftung für die Kosten einer Abmahnung laviert die 10. Kammer zwischen BearShare und Familienrecht. Die Zivilkammer erklärt die erwachsene Nichte der Beklagten für minderjährig und nicht zur Familie gehörig. Und das Die volljährige Nichte als Minderjährige weiterlesen