Die etwas fette Überschrift zeigt schon die Schwere des Problems. Das Netz ist im Aufruhr, und insbesondere die Community von YouTube/Google. Aber eins nach dem anderen. Chaos um Online content sharing service provider – Wer haftet in Zukunft etwa auf YouTube für Urheberrechtsverletzungen? – Die Kreativen oder YouTube? Neues zum EU-Urheberrecht weiterlesen
Archiv der Kategorie: Urheberrecht
Kapriolen des EuGH zur Haftung des Anbieters der kostenlosen Nutzung eines W-LAN
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun endlich nach insgesamt 6 Jahren (!) in der Rechtssache Mc Fadden gegen die Sony Music Entertainment Germany GmbH (C-484/14) entschieden. Überzeugend ist das Urteil nicht. Kapriolen des EuGH zur Haftung des Anbieters der kostenlosen Nutzung eines W-LAN weiterlesen
Hype um Websperren durch Access-Provider
Ein Oberwächterverein des Urheberrechts (GEMA) verlangte in drei (!) Instanzen (LG, OLG, BGH) von der DTAG (Telekom) die Sperre des Zugangs zum Internetangebot “ „3dl.am„. Ganz schön vermessen, dieser Gedanke. Hype um Websperren durch Access-Provider weiterlesen
Green-IT und Symantec Norton 360
Wie ist das eigentlich mit den Product-Keys? In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) musste sich ein Händler gegen Symantec verteidigen, weil er Software mittels Überlassung des Product-Keys verkaufte. Der BGH (I ZR 4/14) führte dazu aus: „Räumt der Inhaber des Urheberrechts an einem Green-IT und Symantec Norton 360 weiterlesen
Framing – Die Realität II
Unter Framing versteht man das Einbinden von fremden Videodateien in die eigene Website. So auch hier: der Link führte zu YouTube und machte das Video sichtbar. Das Video unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Der Websitebetreiber wurde daher zurecht in Anspruch genommen. Der Clou: das Video wurde ohne Erlaubnis des Urhebers auf YouTube eingestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 46/12) hatte die Rechtssache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt und meint nun: „Den Ausführungen des EuGH ist nach Ansicht des BGH allerdings zu entnehmen, dass in solchen Fällen (Framing) eine öffentliche Wiedergabe erfolgt, wenn keine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Danach hätten die Beklagten das Urheberrecht am Film verletzt, wenn dieser ohne Zustimmung des Rechtsinhabers bei „YouTube“ eingestellt war.“ Denn die öffentliche Wiedergabe obliegt allein dem Urheber, § 15 Abs. 2 S. 1 und 2 Nr. 2 UrhG. Die Sache wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob die Zustimmung des Urhebers vorlag oder nicht.
Nintendo DS als Slotmachine
Der 1. Senat des BGH – 1 ZR 124/11 – hat nun sein Urteil zur Entscheidung Videospiel-Konsolen II v. 27.11.2014 begründet. Sachverhalt: opponiert wurde gegen das Inverkehrbringen von Adaptern für den Nintendo DS/Slot-Karten. Die Adapter verfügen entgegen dem Nintendo DS als Slotmachine weiterlesen