Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat entschieden (2 BvF 1/22), dass der Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Der Tenor lautet verkürzt: Das Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verstößt gegen Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 S. 1 sowie Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und ist nichtig.
Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 ist verfassungswidrig – Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 weiterlesen