Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat entschieden (2 BvF 1/22), dass der Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Der Tenor lautet verkürzt: Das Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 verstößt gegen Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 1 S.1 und Abs. 2 S. 1 sowie Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und ist nichtig.
Rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 ist verfassungswidrig – Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 weiterlesenArchiv der Kategorie: Corona
Fehlende gesetzliche Vorgaben für die Entscheidung über die Zuteilung nicht für alle ausreichender intensivmedizinischer Kapazitäten verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Gesetzgeber aufgefordert, für den Fall einer sog. Triage Regeln zum Schutz Behinderter aufzustellen. Mit Beschluss v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20 – hat der Erste Senat beschlossen, die aktuelle Gesetzeslage verstoße gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG.
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