Die Oktoberfestbraut, äh Bundestagspräsidentin, Julia Klöckner, hat das hissen der Regenbogenflagge anlässlich des Christopher Street Day (CSD) auf dem Reichstag untersagt.
Sie hat wohl Art. 22 Abs. 2 GG gelesen – Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Wow! Nur, wo weht sie wann?
Näheres dazu regelt zentral der sog. Beflaggungserlass der Bundesregierung. Der Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes in der Neufassung vom 22.03.2005 erfasst zunächst die Dienstgebäude aller Bundesbehörden; soweit, so gut. Der CSD ist kein allgemeiner Beflaggungstag; das spricht nicht gegen eine Beflaggung, aber auch nicht dafür. Dann aber III. Beflaggungsanordnungen aus besonderen Anlässen: dort lesen wir, die Beflaggung … wird vom Bundesministerium des Innern angeordnet, gegebenenfalls im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministerien. In Fällen von besonderer Bedeutung entscheidet die Bundesregierung. Wir merken – keine Ermächtigung für die Bundestagspräsidentin. Aber es kommt noch bunter: IV. Abs. 4 besagt: Andere als die in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Flaggen dürfen nur mit Genehmigung des Bundesministeriums des Innern gesetzt werden. Und das sind: die Bundesdienstflagge, die Europaflagge, die Bundesflagge und Flaggen der Länder und Gemeinden.
Man muss also konstatieren: Der Beflaggungserlass räumt der Bundestagspräsidentin keinerlei Kompetenz für Flaggen auf Bundesbehörden ein. Und tatsächlich: Unsere Ex-Innenministerin Nancy Faeser hat unter Bezug auf IV. Abs. 4 des Beflaggungserlasses am 6.4.2022 die grundsätzliche Genehmigung zum Hissen der Regenbogenflagge u. a. am CSD verfügt.
Der Presse kann man nun entnehmen, dass Klöckner ihre Weisung mit der Neutralitätspflicht des Parlamentes begründet. Der CSD sei politisch. Das klingt nach Hausrecht. Und in der Tat: Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 GO BT (Geschäftsordnung) wahrt die Bundestagspräsidentin die Ordnung im Hause. Und nach Abs. 2 S. 1 steht ihr das Hausrecht zu. Genügt das? Und wenn ja, wofür? Merke: Die mediale Aufregung geht um das „Verbot“; wir sind auf der Suche nach der Erlaubnis zum Hissen. Eine solche muss es ja als Grundlage des „Verbotes“ geben.
Und siehe da: nach dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 wurde am 9.1.2006 eine Dienstanweisung, die Flaggenordnung, erlassen, speziell für den Bundestag. IV. Abs. 1 sagt: Über die Beflaggung bei besonderen Veranstaltungen in Gebäuden des Deutschen Bundestages oder aus anderen Anlässen entscheidet auf Vorschlag des Protokolls der Direktor beim Deutschen Bundestag. Das ist schon näher, als das BMI. Der Direktor als Staatssekretär leitet im Auftrag der Bundestagspräsidentin die Bundestagsverwaltung als Oberste Bundesbehörde und vertritt diese in Angelegenheiten der Verwaltung. Da haben wir es: nicht Klöckner, sondern Göttke ist das Problem. Und die Überschrift stimmt natürlich!
Nicht wichtig: Ein dazu passender Antrag der AfD, die „Traditionellere Beflaggung von Dienstgebäuden des Staates wiederherstellen“, wurde übrigens in die Ausschüsse überwiesen!?