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Irre Gesetzesbezeichnungen

Alte zu ersetzende BeZEICHNUNGNeuE BEZEICHNUNG
TelemediengesetzDigitale-Dienste-Gesetz
TMGDDG
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-GesetzTelekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
TTDSGTDDDG

Die neuen Bezeichnungen gelten ab dem 14.5.2024. Inhaltlich ändern sich die Gesetze nicht. Man nennt das redaktionelle Änderung. Wesentlich ist das aber dort, wo die Gesetze bislang zitiert wurden, etwa im Impressum einer Website oder in einer Datenschutzerklärung.