Am Mittwoch, den 19. 02.2025, erfolgte ein Polizeieinsatz am Gorki Theater in Berlin. Anlass war ein dort an der Fassade aufgehängtes Plakat, das den/die Parteivorsitzende/n und Kanzlerkandidat/in Alice Weidel und Friedrich Merz beim Küssen zeigt.
Die Beamten vor Ort waren allen ernstes der Ansicht, das Plakat wäre beleidigend. Insoweit erfolgte die Aufforderung, das Plakat zu entfernen, anderenfalls werde dies durch die Feuerwehr veranlasst. Leider kam das Gorki Theater dieser Aufforderung nach; das Plakat wurde zunächst beschlagnahmt. Während der Aktion versuchte die Polizei, die beiden „Opfer“ telefonisch zu erreichen, um zu evaluieren, ob diese sich wohl beleidigt fühlen würden!?
Diese Aktion mitten im Wahlkampf und kurz vor dem Wahlsonntag zeigt wohl einen neuen Tiefpunkt polizeilicher Ermittlungstätigkeit in der Hauptstadt. Im Einzelnen:
Kommen wir zunächst zum Anfangsverdacht. Dieser ist Voraussetzung für jede Ermittlungstätigkeit der Polizei. Interessant bei dieser Aktion ist nun, dass zwecks dessen Überprüfung die Opfer befragt werden sollten. Zwar ist der Straftatbestand der Beleidigung ein Antragsdelikt; dennoch kann die Polizei im öffentlichen Interesse von Amts wegen ermitteln. Bereits hier fehlt jegliches Basiswissen der vor Ort handelnden Beamten. Schlicht krass ist natürlich auch die Annahme, dass überhaupt eine Beleidigung vorliegen könnte. So zeigt das Plakat ja nicht nur die beiden sich küssenden Personen, sondern enthält darüber hinaus zwei Textzeilen. Davon lautet die eine: „Die Grenze ist nicht mehr sicher!“, und die weitere: „Am 23. 2. wählen gehen!“ Beide Sätze zeigen in aller Deutlichkeit, dass es hier nicht um Personen, sondern um die Sache geht. Beleidigung im strafrechtlichen Sinne setzt tatbestandsmäßig ein Unwerturteil voraus. Dafür ist hier absolut nichts ersichtlich. Darüber hinaus ist es ohne Zweifel, dass es sich um eine Fotomontage handelt. Damit wird das Plakat künstlerisch und die Annahme einer Satire musste sich selbst für die Polizisten vor Ort geradezu aufdrängen.
Sollte dies allerdings nicht der Fall gewesen sein, so wäre doch statt der zwei Anrufe bei Herrn Merz und Frau Weidel ein Anruf bei der Staatsanwaltschaft zielführender gewesen. Denn, nach kurzer Prüfung – wohl noch vor Ort – durch die Staatsanwaltschaft, durfte das Plakat wieder aufgehängt werden. Na Gott sei dank!
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Bericht unter: netzpolitik.org