Neues Waffenrecht zu „Halloween“ – leider nicht lustig

Halloween ist ja an sich lustig, aber eben auch düster. Letzteres trifft auf das am 31.10.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems – BGBl. 2024 I Nr. 332 – definitiv zu.

Der Gesetzesentwurf datiert auf den 9.9.2024. Das Gesetz ändert schwerpunktmäßig das Ausländerrecht und das Waffenrecht. Eine interessante Kombination …. . Mich interessiert hier das Waffenrecht. Die Gesetzesbegründung knüpft an eine kriminelle Handlung am 23.8.2024 in Solingen an. Dort hatte ein Attentäter auf einem Volksfest 3 Menschen getötet und 6 weitere verletzt. Der Mann ist Syrer, 26. Tatwerkzeug: ein Messer. Es liegt ein Bekennervideo des Täters vor, in Solingen gedreht und dem IS zur Verfügung gestellt.

Die Gesetzesbegründung sagt, der islamistische Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen habe zuletzt deutlich gemacht, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht sei. Die Änderung des Waffenrechts sei Teil eines notwendigen „Sicherheitspakets“. Ziel sei es, dass „Extremisten und Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen“. Dazu wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nun auch vom Zollkriminalamt (!) und der Bundespolizei geprüft. Bisher war „nur“ der Verfassungsschutz involviert, § 5 Abs. 5 Nr. 4 WaffG. Hinzu kommt eine Anfrage bei den Polizeidienststellen der Wohnsitze der letzten 10 (!) Jahre. Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten (§ 42 Abs. 4a S. 1 WaffG), im öffentlichen Personenfernverkehr und seinen Haltestellen (§ 42b WaffG) wird der Umgang mit allen Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt. Dazu gibt es erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei (§ 42c WaffG). Verboten werden auch Springmesser.

Ist das überzeugend? Wohl nicht. Den Erwerb eines Messers (in Solingen) verhindert das Gesetz nicht einmal ansatzweise. Wie auch? Die involvierten Behörden sind weit weg; Messer sind Gebrauchsgegenstände. Deren Missbrauch kann präventiv kaum unterbunden werden. Das größte Problem ist jedoch die Behauptung der „Gefahr für die freiheitlich demokratische
Grundordnung“. Sicher nicht durch Messerattacken im öffentlichen Raum. Die Statistik zeigt, dass Messerangriffe im Kontext mit Körperverletzung und Raub stehen. Die Anzahl dieser Delikte stieg an, mithin auch die Anzahl der Vorfälle mit Messern. Und der Begriff „Ausländerkriminalität“ ist weder polizeilich noch kriminologisch verwertbar.

Die „Lex Solingen“ verfehlt damit klar ihr Ziel. Die Tat einer kriminellen Person nimmt der Gesetzgeber zum Anlass, Normen zu schaffen, die die konkrete Situation nicht hindern könnten. Und leider gilt dies auch für vergleichbare Taten.