Die „EU“ reiht sich ein in die Kategorie „Putin“, „Meloni“, „Assad“ usw., aber auch Hisbollah und Hamas. Was ist passiert? Nun, auf den Tod u. a. des iranischen Präsidenten folgte eine Kondolenz besagter Personen, aber auch eine der „EU“.
Der EU-Ratsvorsitzende Michel kondolierte Namens der „EU“. Michel ist belgischer Politiker. Er ist Mandatsträger der Partei Mouvement Réformateur. Seit 1.12.2019 ist er EU-Ratspräsident.
Gemäß Art. 15 Abs. 2 EU-Vertrag setzt sich der Europäische Rat zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Medial präsent ist der Rat durch die Gipfel der Regierungschefs. Die Aufgabe des Ratspräsidenten ist gemäß Art. 15 Abs. 6 Satz 2 EU-Vertrag die Wahrnehmung der Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Ratspräsident ist also Repräsentant des EU-Rats (Vertreter). Der Rat wiederum gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest, Art. 15 Abs. 1 EU-Vertrag.
Gehört die Kondolenz zum Aufgabenbereich des EU-Ratsvorsitzenden? Hat er die Kompetenz, mich in dieser Hinsicht zu vertreten? Ich sage nein. Kondolieren ist per se unpolitisch. Es ist Akt von Mitleid und Empathie. Auf der anderen Seite kann man politisch Nahestehenden kondolieren, den anderen halt nicht. Aber kondoliert wird den Hinterbliebenen. „Unsere Gedanken sind bei ihren Familien“, zitiert die FAZ Michel. Anstoß findet das in Deutschland kaum. Allein die Welt berichtet über die öffentliche Diskussion – in Polen. Dort stört sich die öffentliche Meinung am Beileids-Post von Präsident Duda, der Raisi mit Kaczyinski gleichsetzt, weil dieser 2010 bei einem Flugzugabsturz ums Leben kam. Wenig überraschend hatte R. eine indiskutable Vergangenheit und Gegenwart. Amnesty International berichtet permanent über willkürlichen und systemischen Rassismus, Verfolgung, Hinrichtungen usw. An der Niederschlagung der Protestbewegung nach dem Tod von Amini ist R. wesentlich beteiligt. Insofern ist es eine Farce, wenn der EU-Außenbeauftragte Borrell den betroffenen iranischen Bürgern namens der EU sein Mitgefühl ausspricht. Und auch hier gilt: Außenpolitik ja, Kondolenz nein. Und selbst dann, wenn man die Kondolenz von Art. 15 EU-Vertrag gedeckt sehen würde, wäre die Norm restriktiv auszulegen: keine Kondolenz für Menschenfeinde, Rassisten, Antidemokraten … .