Am 6.6.2023 hat das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft vorgestellt. Artikel 1 des Gesetzesentwurfs betrifft die Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – WissZeitVG (BT-Drucksache 20/7147).
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