Seit neuesten führt die Abwesenheit von Kontrollmechanismen gegen Korruption im Unternehmen zur Strafminderung der Täter, heißt es. 2 Urteile sollen in diese Richtung gehen: zunächst das Landgericht (LG) Bonn. In einem Urteil vom 30.11.2015 (27 KLs – 430 Strafzumessung bei fehlender Compliance im Unternehmen weiterlesen