Ibrahim-Prize for Achievement in African Leadership

Seit dem Jahr 2007 lobt die Stiftung des Sudanesen Mo Ibrahim mit Sitz in Dakar/Senegal einen Preis der besonderen Art aus: verdiente afrikanische Staatsmänner, die sich freiwillig von ihrer Macht verabschieden, erhalten ein nicht unbeträchtliches Preisgeld. Leider wurde der Preis in den Jahren 2009, 2010, 2012 und 2013 mangels geeigneter verdienter Anwärter nicht verliehen. Letzter Preisträger 2014 ist Hifikepunye Pohamba aus Namibia, der dort 2005 bis 2015 regierte.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht weder für den Kanzler, noch für Minister eine Begrenzung der Wiederwahl vor. Hier bestimmt Art. 69 Abs. 2 GG lediglich, dass das Amt mit Zusammtritt eines neuen Bundestages endet. Nur hindert das eben eine Wiederwahl nicht. Anders beim Bundespräsidenten, wo Art. 54 Abs. 2 S. 2 GG eine lediglich einmalige Wiederwahl zulässt. Allerdings ergeben sich auch hier bei der Nutzung beider Wahlperioden mit dann 10 Jahren in der Summe durchaus afrikanische Verhältnisse. Ich bin der Ansicht, dass das Grundgesetz diesbezüglich geändert werden sollte.